Mit 01.November 2019 bietet der ÖZIV Burgenland eine rechtliche Sicherheit für Bauherrn, Unternehmen und Organisationen in Bezug auf bauliche Barrierefreiheit in Verbindung mit dem Behindertengleichstellungsgesetz.
Jede Kategorie wird in Form eines Schlüssels dargestellt. Somit werden im Bestfall 3 Schlüssel verliehen.
Es wird ein einheitlich hoher Standard durch die Prüfung des ÖZIV Burgenland sichergestellt und anhand der 3 Schlüssel für die Bereiche Seh-, Hör- und Mobilitätsbehinderung eindeutig klar ersichtlich gemacht.
Das ÖZIV Gütesiegel ist nicht nur eine Auszeichnung, sondern auch eine Motivation für öffentliche Einrichtungen, Gemeinden, Vereine und Unternehmen, in ihren Objekten die Nutzbarkeit für Menschen mit Behinderungen auszubauen und zu verbessern. Allen voran steht das Signal nach außen, dass die soziale Verantwortung wahrgenommen und positiv umgesetzt wird.
Vorteile
Für Objekteigentümer bzw. Bauherren dient das ÖZIV Burgenland Gütesiegel als Nachweis und gibt die Sicherheit, dass die Vorgaben des ÖZIV Burgenland und die gesetzlichen Anforderungen umgesetzt wurden, wobei die Rechtssicherheit in Bezug auf das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz nur bei Erfüllung aller 3 Kategorien Gültigkeit hat.
WICHTIG: Die Rechtssicherheit in Bezug auf das BGStG gilt nur für Gütesiegel, die ab dem 01.10.2019 verliehen wurden und wenn alle 3 Kategorien erfüllt sind.
Neben den normierten Vorgaben dient das Gütesiegel als sichtbare Auszeichnung um zu signalisieren, dass ein Angebot von Menschen mit Behinderungen, älteren Personen, Eltern mit Kinderwagen etc. entspannt und mit Komfort genutzt werden kann.
Folgende Eckdaten bilden das Fundament des ÖZIV Burgenland Gütesiegels:
Kriterien für die Verleihung:
Das ÖZIV Gütesiegel besteht aus:
Für nähere Informationen steht Ihnen das Team vom ÖZIV Burgenland gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach!
Das Gütesiegel beinhaltet keine Begleitung oder Beratung während der Bau- bzw. Umsetzungsphase. Gerne erstellen wir Ihnen hierzu aber ein individuelles Angebot!
Das ÖZIV Gütesiegel wird in drei Bereichen vergeben - Mobilitäts-, Seh und Hörbehinderung. Für jeden Bereich gilt es gewisse Kriterien zu erfüllen.
Schlüssel - Mobilitätsbehinderung
Schlüssel - Sehbehinderung
Schlüssel - Hörbehinderung
Beantragen kann dieses Siegel selbstverständlich jeder. Die Feststellung erfolgt durch den ÖZIV Burgenland selbst oder durch eine vom Verein anerkannte Stelle. Das ausgezeichnete Objekt darf die Plakette in der Folge drei Jahre lang (Wohngebäude 5 Jahre) tragen.
Sie haben bereits ein ÖZIV Burgenland Gütesiegel und möchten die Verlängerung/Rezertifizierung rechtzeitig vor Ablauf beantragen? Dann verwenden Sie bitte folgendes Formular:
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Schicken sie uns einfach eine Nachricht, und wir werden mit Ihnen in Kontakt treten:
Telefon: +43 2682 / 930 80 400 (Mo-Fr, 09:00 - 12:00)
E-Mail: office@oeziv-burgenland.at