KRITERIEN
Das ÖZIV Gütesiegel wird in drei Bereichen vergeben - Mobilitäts-, Seh und Hörbehinderung.
Für jeden Bereich gilt es gewisse Kriterien zu erfüllen.
Schlüssel - Mobilitätsbehinderung
- Schwellenlose Erreichbarkeit aller kundenrelevanten Bereiche ist gegeben
- Stufen und Rampen sind markiert
- Eine Nutzbare Durchgangslichten von mind. 80cm freien Bereich bei Türen und Wegen ist vorhanden
- Das Längsgefälle von Rampen überschreitet nicht 15% und das Quergefälle überschreitet nicht 3%
- Handläufe sind vorhanden
- WC-Tür geht nach außen auf, der freie Wenderadius in Bereich der WC-Schale ist mind. Ø120cm groß
- Ein Waschbecken ist im WC vorhanden und zumindest teilweise unterfahrbar
- Mindestens ein Haltegriff ist im Bereich der WC-Schale vorhanden
- Die Sitzhöhe der WC-Schale beträgt mind. 45cm jedoch nicht mehr als 55cm
- Der Absperrriegel im WC ist mind. 7 cm lang
- Angebote für Menschen mit Mobilitätsbehinderung sind vorhanden
Schlüssel - Sehbehinderung
- Informationen werden zumindest im 2 - Sinne - Prinzip angeboten
- Taktile Handlaufbeschriftungen im Hauptstiegenhaus vorhanden
- Taktile Bodeninformationen und taktile Übersichtstafeln sind in weitläufigen Gebäude vorhanden
- Stufen und Rampen sind markiert
- Angebote für Menschen mit Sehbehinderung sind vorhanden
Schlüssel - Hörbehinderung
- Eine induktive Höranlage im Bereich von Informationsstellen ist vorhanden und gekennzeichnet
- Informationen werden zumindest im 2 - Sinne - Prinzip angeboten
- Ein Angebot für Menschen mit Hörbehinderung ist vorhanden